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Freispruch

Donnerstag,März 27, 2008 · No Comments

Ein tschechisches Gericht sieht keinen Grund für juristische Konsequenzen gegen sieben Aktionskünstler. Die Mitglieder der Gruppe Ztohoven waren wegen Erregung öffentlicher Unruhe angeklagt worden.

Die Künstlergruppe war es gelungen am 17. Juni 2007 sich zwischen eine ferngesteuerte Kamera und das Sendezentrum zu schalten und so ihre vorbereitete, realistisch wirkende Animation einer vermeintlichen Atombombenexplosion live ins Fernsehen zu senden.

Unsere Gruppe hat das Territorium von Medien und Fernsehen überfallen und klagt so deren Wirklichkeit sowie Glaubwürdigkeit an

so die Gruppe anschließend auf ihrer Internetseite.

Die vorsitzende Richterin begründete den Freispruch, daß niemand an diesenTag in Panik versetzt wurden und deshalb sei der Tatbestand nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft kann gegen dieses Urteil in Revision gehen.

Im Raum stand eine Geldstrafe und eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

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